DaZ

„Sprachförderung für Kinder und Jugendliche mit anderer Herkunftssprache – Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“

Das Studienseminar Braunschweig für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen bietet nach DB zu § 6 APVO-Lehr eine zusätzliche Qualifikation im Bereich „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“an.

“Die ganze Kunst einer Sprache besteht darin, verstanden zu werden.”

Konfuzius

Warum überhaupt DaZ?

Die Flüchtlingskrise 2015/16 und die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (2022) haben unser Bildungssystem vor neue Herausforderungen gestellt.

Der zentrale Erlass zur „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ (Nds. Kultusministerium, 2014) sieht die Förderung der sprachlichen Handlungsfähigkeit in schriftlicher und mündlicher Kommunikation als ein zentrales bildungspolitisches und pädagogisches Anliegen unseres Schulsystems vor.

Ziel der Zusatzqualifikation

Ziel der Zusatzqualifikation ist es, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auf den Umgang mit „Sprachförderung von SuS im Regelunterricht“ sowie „Förderunterricht DaZ“ vorzubereiten, um sie so für die Anforderungen integrativer Förderung von Sprachlernern im Schulalltag zu qualifizieren.

Anforderungen

  • Mindestens 21 Stunden Seminarveranstaltungen
  • Hospitation im DaZ-Unterricht im Umfang von mindestens 5 Stunden und eigene Unterrichtserfahrung im Umfang von mindestens 5 Stunden
  • Durchführung einer Unterrichtsstunde im Rahmen eines Unterrichtsbesuchs auf der Grundlage eines schriftlichen Unterrichtsentwurfes mit dem Schwerpunkt DaZ gem. § 14, 10 der DFB zur APVO-Lehr
  • Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer zu einem vereinbarten Aspekt aus dem Bereich des Unterrichtens von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen im Regelunterricht sowie ein inhaltlich anschließendes Gespräch (ca. 10 Minuten) über die Ausbildungsinhalte. (Gespräch mit zwei PrüferInnen)
  • Die Zusatzqualifikation DaZ ist offen für Lehrkräfte aller Fächer. Die Anforderungen bauen auf den bereits im Masterstudium verbindlich zu erwerbenden Grundlagen auf.
  • Die Teilnahme ist freiwillig.

Organisation

  • Die Ausbildung erfolgt jährlich zum 1. Schulhalbjahr.
  • Die Seminarveranstaltungen finden jeweils mittwochs statt:
    • 5 theoretische Module à je 3 Stunden
    • 2 Praxiseinheiten á je 3 Stunden im Rahmen kollegialer Hospitation + Reflexion
  • Die Termine für den eigenen Unterrichtsbesuch werden in Absprache mit der Ausbilderin und den LiVD festgelegt.
  • Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer: mindestens 6 – maximal 12.
  • Abschließende Evaluation der Zusatzqualifikation durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Zertifizierung

Nach erfolgreicher Teilnahme erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein entsprechendes Zertifikat, welches Umfang und Inhalte der Zusatzqualifizierung ausweist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kursleiterin Frau Ellen Reck-Neumann: ellen.reck-neumann@sts-bs-ghrs.de