Informationen über die Betreuung und den Einsatz einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst
Sehr geehrte Schulleiterin,
sehr geehrter Schulleiter,
sehr geehrte betreuende Fachlehrkräfte,
wir freuen uns sehr, dass Sie an Ihrer Schule eine Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiVD) aufnehmen und mit uns gemeinsam ausbilden. Wir wissen, dass die Betreuung von Auszubildenden und deren Einführung in die schulpraktische Arbeit vor allem zu Beginn des Vorbereitungsdienstes eine Mehrbelastung für Sie darstellt.
Um den Einstieg für Sie und Ihre LiVD zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige wenige Leitlinien aus der APVO-Lehr sowie Anregungen unseres Studienseminars zur Kenntnis geben.
Für Ihre Planung
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden im Studienseminar am 27.01.2025 vereidigt und nehmen bis zum 31.01.2025 an Einführungsveranstaltungen des Studienseminars teil. Am 29.01.2025 haben die LiVD Zeit, um Ihre Schulen kennen zu lernen. Sie werden dazu selbstständig Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Einsatz der LiVD
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen wöchentlich durchschnittlich 12 – 14 Stunden
Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Da die LiVD die beiden Prüfungsstunden in unterschiedlichen Jahrgängen ablegen sollen, ist es günstig, bereits zu Beginn der Ausbildung auf unterschiedliche Jahrgangsstufen zu achten.
Ausbildungshalbjahr | |||
1. | 2. | 3. | |
Orientierung Schwerpunkt im betreuten Unterricht | Vertiefung Schwerpunkt im eigenverantwortlichen Unterricht | Vorbereitung auf die Prüfung | |
e.U. 22 Wochenstunden | 6 – 4 | 10 | 4 – 6 |
b.U. 16 Wochenstunden | 8 – 10 | 2 | 6 – 4 |
Gesamt 38 Wochenstunden | 14 | 12 | 12 |
Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft erteilt (APVO-Lehr § 7. 1 u. 2). Auszubildende mit dem Schwerpunkt Grundschule sollen betreuten Unterricht auch im Rahmen des Anfangsunterrichts erteilen. Eigenverantwortlicher Unterricht soll dagegen im Anfangsunterricht nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Unsere Seminarveranstaltungen finden am Dienstag und Donnerstag ab ca. 10.00 Uhr statt und enden nachmittags. Wir bitten Sie daher, die LiVD an diesen Tagen nicht im Unterricht einzusetzen. Sollte dies schulorganisatorisch sehr schwierig sein, so wäre nach Absprache an diesen Tagen ein Einsatz in der ersten Stunde möglich.
Organisationsgespräch
Im August wird die LiVD einen Termin mit Ihnen und der jeweiligen Pädagogikseminarleitung vereinbaren, um den Einsatz gemeinsam mit Ihnen zu organisieren.
Vertretung, Aufsicht, Schulfahrten
Den Auszubildenden darf die Verantwortung für regelmäßige Pausenaufsichten und Ordnungsdienste, für Betriebsbesichtigungen, Schulwanderungen und -fahrten nur in beschränktem, ihrer Ausbildung nicht abträglichem Maße übertragen werden. Zu Vertretungsstunden sollen sie nur in Ausnahmefällen und nur in Klassen bzw. Lerngruppen herangezogen werden, in denen sie Ausbildungsunterricht erteilen.
Im Sinne der Gesamtverantwortung des Studienseminars für die Ausbildung der Anwärterin/des Anwärters – besonders auch aus versicherungsrechtlichen Gründen – ist es erforderlich, dass die Auszubildenden die Teilnahme an Ausflügen sowie ein- und mehrtägigen Veranstaltungen außerhalb der regulären Unterrichtsverpflichtungen schriftlich über die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Leitung des Studienseminars beantragen.
Für die Begleitung von Schulfahrten in Lerngruppen, die die LiVD nicht eigenverantwortlich unterrichten, ist eine Begründung der Schulleitung notwendig.
Teilnahme an Konferenzen und Schulveranstaltungen
Die Schule soll Bedingungen bzw. Tätigkeitsbereiche schaffen, die es den LiVD ermöglichen, über verpflichtende Veranstaltungen der Schule hinausgehende berufsspezifische Kompetenzen in den Kompetenzbereichen 2-5 zu erwerben. Zum Erwerb dieser Kompetenzen ist die Teilnahme der LiVD an Konferenzen verpflichtend, an anderen schulischen Veranstaltungen wünschenswert. Bei Terminüberschneidungen gehen Seminarveranstaltungen grundsätzlich vor. In Absprache kann aber immer eine Lösung gefunden werden.
Krankmeldung
Die LiVD müssen sich am ersten Tag der Krankheit im Studienseminar krankmelden. Die Schule ist gleichzeitig zu informieren. Atteste sind im Original dem Studienseminar vorzulegen. Bitte leiten Sie diese ggf. an uns auf dem Postweg weiter.
Betreuung durch Fachlehrkräfte
Betreuter Unterricht ist ausdrücklich kein Hospitationsunterricht, sondern liegt in der Unterrichtsverpflichtung der LiVD. Die Selbstständigkeit der LiVD hinsichtlich der Informationsgewinnung, Planung, Entscheidung, Durchführung, Auswertung und Reflexion ihrer Unterrichtsarbeit ist zu fördern. Deshalb muss die LiVD hinreichend Gelegenheit bekommen, selbstständig eigene pädagogische Vorstellungen auch im betreuten Unterricht zu verwirklichen.
Die Unterstützung der Fachlehrkraft im betreuten Unterricht sollte sich vor allem auf schulorganisatorische Fragen (z. B. Einhaltung vereinbarter Termine, Einhaltung der Schulordnung, Wahrnehmung abgesprochener Aufgaben, Beachtung von Curricula, Schulpläne, Konferenzbeschlüsse, Grundsätze der Leistungsbewertung etc.) beziehen.
Der Ausbildungsprozess soll durch gemeinsame, regelmäßig stattfindende Gespräche zwischen allen an der Ausbildung Beteiligten begleitet werden. Gesprächsinitiativen gehen in der Regel vom Seminar aus. Wenn es notwendig erscheint, sollten die Schulleiterin oder der Schulleiter und/oder die Fachlehrkräfte aktiv werden.
Ein Teil der hier deutlich beschriebenen Mehrbelastung wird dadurch aufgefangen werden können, dass die Fachlehrkraft durch den selbstständigen Unterricht der Anwärterin/des Anwärters im Rahmen des betreuten Unterrichts entlastet wird. Die Fachlehrkraft soll während des o. g. Unterrichts nicht zu Vertretungs- oder Sonderaufgaben herangezogen werden.
Bitte helfen Sie den LiVD beim Erfüllen ihrer Sorgfaltspflichten, indem Sie ihnen zeigen, wie Klassenbücher und Zensurenlisten zu führen, Korrekturen formal vorzunehmen sowie Schülermappen und Hausaufgaben zu kontrollieren sind. Diese Bereiche erweisen sich für Dienstanfängerinnen und -anfänger oft als problematisch.
Belehrungen
Wir bitten Sie, die LiVD über folgende Regelungen in Ihrer Schule zu informieren:
- Verhalten im Brandfall (Alarmplan, Flucht- und Rettungswege, Not-Ausgänge, Sammelplatz)
- Verhalten bei Unfällen, Organisation der Ersten Hilfe
- Verhalten bei Gewalt oder in Notfallsituationen
- schuleigener Hygieneplan
- ggf. Verhalten in Fachräumen, Werkstätten und Sportstätten
Die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz erhalten die LiVD während der Einführungstage im Studienseminar.
Bewertung
Bis zum Ende des 14. Ausbildungsmonats müssen die Schulleitungen gem. § 10 APVO-Lehr sowie Nr. 4 der DB zu § 10 APVO-Lehr die Leistungen der LiVD mit einer Note bewerten und diese begründen. Dabei bezieht sich die Begründung der Note im Wesentlichen auf die Kompetenzbereiche 2-5 der APVO-Lehr. Der Kompetenzbereich 1 ist nur mit Bezug auf Aussagen zur allgemeinen Unterrichtsführung abzubilden (siehe Anlagen).
Wir wünschen Ihnen eine gelingende Ausbildung der LiVD und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Blechinger
Leiter des Studienseminars