Alle Auszubildenden, die minderjährige Kinder betreuen oder nahe Angehörige pflegen müssen, können ihre Ausbildung in Teilzeit absolvieren.
Es sind dabei zwei Modelle möglich, wobei möglichst das Modell A zu wählen ist.
Modell A: Nur Reduzierung des Ausbildungsunterrichts (AU)
Eckpunkte
- Reduzierung des AU maximal auf 50% der Regelstundenzahl unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der Stundentafel
- Reduzierung der Anwärterbezüge entsprechend der Reduzierung der Ausbildungstätigkeiten (§ 16 NBesG)
- Keine Reduzierung der Seminarveranstaltungen
Zeitstruktur
- Dauer des VD sind weiterhin 18 Monate. Es findet grundsätzlich keine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes statt.
- Nach Vorliegen der Ausbildungsnote und wenn ein begründetes Defizit durch zu wenig Praxisanteile vorliegt, kann der VD auf Antrag verlängert werden.
Antrag
- Auszubildende stellen jederzeit mit einem Vorlauf von mindestens 7 Wochen nach einem Beratungsgespräch mit der Leitung des Studienseminars einen formlosen Antrag auf dem Dienstweg an das RLSB.
Modell B: Reduzierung des Ausbildungsunterrichts und der Seminarveranstaltungen
Eckpunkte:
- Reduzierung des AU in der Regel auf 50% der Regelstundenzahl unter Berücksichtigung der schulischen Belange und der Stundentafel
- Reduzierung der Seminarveranstaltungen
- Reduzierung der Anwärterbezüge entsprechend der Reduzierung der Ausbildungstätigkeiten (§ 16 NBesG)
Zeitstruktur
- Verdoppelung der Dauer des VD
- Gestaltung eines individuellen Ausbildungsplans für die Lehrkraft im VD
Halbjahr | Monate | Ausbildung |
1 | 0 – 12 | Ausbildung Fach 1 und Pädagogik |
2 | ||
3 | 14 -24 | Ausbildungsnote Fach 1 Ausbildung Fach 2 und Pädagogik |
4 | ||
5 | 30-36 | Ausbildung Fach 1, Fach 2 und Pädagogik Ausbildungsnote Fach 2 und Pädagogik Staatsprüfung |
6 |
Antrag
- Auszubildende stellen zu Beginn des VD nach einem Beratungsgespräch mit der Leitung des Studienseminars einen formlosen Antrag auf dem Dienstweg an das RLSB.